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Wittgensteins Tractatus und die Selbstbezüglichkeit der Sprache: 1987
197 S. 177

Zugestandenermaßen ist man vor dem Hintergrund eines so gewichtig veranschlagten Stellenwertes des „Zeigen" im Textnachweis der Gefahr eines „Zeigen"-Fetischismus ausgesetzt: die Versuchung liegt nahe, jene Stellen, in denen der Ausdruck zeigen" bloß als Redensart auftritt (z.B. in TLP-5.4), überzubewerten und darin den -p im Sinne der Theorie des „Zeigen" zu erblicken - umso mehr ist jedes „Zeigen"-Textvorkommnis im Lichte der Theorie des „Zeigen" zu rechtfertigen und auszuweisen. Es wäre freilich illusorisch anzunehmen, dass dem TLP eine ausgearbeitete Theorie des „Zeigen" zu entnehmen sei: vorderhand handelt er sich nur um fragmentarische Andeutungen, was aber nicht hindern kann, das ganze „Zeigen"- Geflecht - ähnlich wie den TLP allgemein, der ja auch nicht entsprechend seinem inneren (man könnte sagen: sich zeigenden) System angelegt ist ~ in ein (schemenhaftes) System zu bringen: denn die Konturen desselben werden dabei vorgezeichnet in der Theorie des sinnvollen Satzes (der Tatsache, des Gedankens) und deren Grenzen, insofern das dort als unsagbar Ausgewiesene hier als zeigbar integriert wird nach dem Motto: alles, was nicht sinnvoll sagbar ist, mit dem es aber trotzdem eine „sinnvolle" philosophische Auseinandersetzung gibt, ist zeigbar.

🤖 Claude-Analyse 17.09.2026 23:40

# Interpretation

Der Autor reflektiert kritisch-methodologisch über die eigene Vorgehensweise bei der Rekonstruktion einer „Theorie des Zeigens" im Tractatus. Er benennt explizit die methodische Gefahr eines „Zeigen"-Fetischismus: Die Versuchung, jede Textstelle mit dem Wort "zeigen" – auch bloß umgangssprachliche Verwendungen (wie in 5.4) – überzuinterpretieren und ihr systematische Bedeutung zuzuschreiben.

Zugleich rechtfertigt der Autor sein Vorgehen: Obwohl der TLP selbst keine ausgearbeitete Theorie des Zeigens enthält, sondern nur fragmentarische Andeutungen, sei es legitim, diese in ein systematisches (wenn auch „schemenhaftes") Gefüge zu bringen. Die Rechtfertigung erfolgt durch Analogie: So wie der TLP insgesamt nicht seinem eigenen inneren, "sich zeigenden" System entsprechend aufgebaut ist, sondern rekonstruiert werden muss, so auch die Theorie des Zeigens.

Die Pointe liegt in der komplementären Struktur: Das Sagbare/Unsagbare (Satz, Tatsache, Gedanke) definiert durch seine Grenzen zugleich das Feld des Zeigbaren – alles unsagbare, aber philosophisch dennoch sinnvoll Verhandelte wird als zeigbar reklamiert.

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