Wenn ein Satz bzw. ein Ausdruck eine bestimmte formale Eigenschaft hat (zeigt),dann kann er auf bestimmte Weise formalisiert werden, d.h. er kann als Wert einer (Satz-)Variablen gesehen werden. So kann z.B. der Satz (A) „Sokrates ist ein Mensch" auf folgende Weise formalisiert werden -"(F-pr)" bzw."(F-sy)"bedeute die pragmatische bzw. syntaktische Formalisierung:
(F-pr): (A) ist formalisiert „p", d.h. (A) ist ein Wert der pragmatischen Satz-variablen „p", welche die Formalklasse aller affirmierten Sätze darstellt.
(F-sy): (A) ist formalisiert „φx" oder „x ε a", d.h. (A) ist ein Wert der syntaktischen Satzvariablen „φx" oder „x ε a", welche die Formalklasse aller Sätze mit diesem Schema ist.
Das Problem ist jetzt: Kann man die Formalisierung von Sätzen so vornehmen bzw. so rechtfertigen, dass man diesen formale Eigenschaften zuordnet, bzw. sie als Elemente einer Klasse betrachtet, welche durch eine formale Eigenschaft definiert ist. Das würde voraussetzen, dass formale Eigenschaften syntaktisch wie eigentliche gehandhabt werden können. Tatsächlich scheint die Formalklassifikation(KF...) von (A) als Begründung der Formalisierung (F...)von (A) prima facie harmlos zu sein -"(KF-pr)" bzw."(KF-sy)"bedeute dabei die pragmatische bzw. syntaktische Formalklassifikation von (A); da es sich um metasprachliche Sätze oder Sätze 2. Stufe handelt, schreibe ich dafür „(A2)":
# Interpretation
Der Text thematisiert ein zentrales Problem der Tractatus-Logik: die Formalisierung von Sätzen als Werte von Satzvariablen. Der Autor unterscheidet zwei Formalisierungsarten – eine pragmatische (bezogen auf die Assertion des Satzes) und eine syntaktische (bezogen auf die logische Form). Die Kernfrage lautet, ob formale Eigenschaften – die laut Wittgenstein eigentlich nur gezeigt, nicht gesagt werden können – dennoch syntaktisch behandelt werden dürfen, als wären sie eigentliche (materiale) Eigenschaften, die Sätze zu Elementen einer Klasse machen.
Die Argumentation deckt eine Spannung auf: Die Formalklassifikation (KF) scheint zunächst harmlos, da sie nur beschreibt, was ein Satz "zeigt". Doch sobald man diese Klassifikation zur Begründung einer Formalisierung nutzt, entsteht ein metasprachlicher Satz zweiter Stufe (A2), der genau das behauptet, was laut Tractatus unsagbar bleiben soll. Der Autor positioniert sich damit kritisch-analytisch: Er macht eine implizite Inkonsistenz zwischen Wittgensteins Zeige-Sage-Unterscheidung und der praktischen Handhabung formaler Begriffe sichtbar, ohne diese Spannung bereits aufzulösen.
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