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Wittgensteins Tractatus und die Selbstbezüglichkeit der Sprache: 1987
135 S. 123

ad (KF-pr): (A2): „(A) ε Kpr"; (A3): „(A2) ε Kpr"; (A4): „(A3) ε Kpr";... (An):"(An-l)e Kpr".

ad (KF-sy): (A2): „(A) ε Ksy"; (A3): „(A2) ε Ksy": (A4): „(A3) ε Ksy";... (An): "(An-l) ε Ksy".

Warum aber ist nach Wittgenstein eine ad infinitum regredierende formalklassifikatorische Satzreihe als Alternative zum Verbot der Formal-klassifikation überhaupt abzulehnen? Der Grund ist folgender: akzeptiert man einmal den formalklassifikatorischen Satz (A2), z.B. „(A) ist affir-miert", als sinnvollen Satz, dann ist der Sinn von (A) abhängig vom Wahrheitswert des Satzes (A2); da weiters der Sinn von (A2) selbst abhängig wäre vom Wahrheitswert des Satzes (A3) „(A2) ist affirmiert" usw., wäre der Sinn von Satz (A) „Sokrates ist ein Mensch" abhängig von einer unendlichen Satzreihe, (A) wäre nicht mehr autark sinnvoll, sondern müsste durch Sinn-analyse immer weiter ergänzt werden, ohne Aussicht, dass diese Ergänzung einmal zum Abschluss kommen könnte. M.a.W.: als Analyse von (A) ergäbe sich die offene Konjunktion „(A) ∧ (A2) ∧ (A3) ∧ ...(An)", der Sinn von (A) wäre unbestimmt, da niemals alle Glieder dieser Konjunktion angegeben werden könnten.

Für Wittgenstein ist somit ein formalklassifikatorischer regressus ad infinitum immer „vitiös": die formalen Eigenschaften einer Sprache Sn können nicht in einer Sprache-Sn+1 beschrieben werden, weil diese not-wendig auch in Sn+1 auftreten; so ist einerseits für das Verständnis eines Satzes aus Sn+1 als notwendige Bedingung vorausgesetzt, dass der fragliche Objektsatz aus Sn verstanden wird, was aber andererseits unter der Voraus-setzung der Metasprachenthese nur möglich ist, wenn der Satz von Sn+1 verstanden wird, denn die Bedingungen des Sinnes (und d.h. der Versteh-barkeit) des Satzes aus Snwerden ja expliziert und in Abhängigkeit gebracht von der Wahrheit des Satzes aus Sn +].

Also dreht sich alles in dieser Hierarchie um die formalen Eigenschaften, die von einer Stufe zur anderen weitergeschoben werden, und zwar letztlich unexpliziert, obwohl sie trotzdem für das Verständnis jedes Satzes jeder Stufe vorausgesetzt sind: für den Sinn dieser Hierarchie von Metasätzen ist genau das vorauszusetzen, was bereits für den Sinn des Objektsatzes vorausgesetzt ist: Autarkie des Sinnes und d.h. Unabhängigkeit des Satzes vom Wahrheitswert eines anderen Satzes.

🤖 Claude-Analyse 17.09.2026 23:46

# Interpretation

Der Autor rekonstruiert Wittgensteins Argument gegen die Möglichkeit formalklassifikatorischer Sätze (Sätze wie „A ist affirmiert", die etwas über die logische Form eines anderen Satzes aussagen) anhand eines Regressbeweises.

Argumentationsstruktur: Würde man solche Sätze als sinnvoll zulassen, geriete man in einen infiniten Regress: Der Sinn von (A) hinge vom Wahrheitswert von (A2) ab, dieser wiederum von (A3), usw. Die vollständige Sinnanalyse von (A) wäre dann eine unendliche, nie abschließbare Konjunktion – der Sinn von (A) bliebe folglich unbestimmt.

Kernthese: Der Regress ist „vitiös" (fehlerhaft), weil er die von Wittgenstein geforderte Autarkie des Sinnes verletzt – die Grundprämisse, dass ein Satz unabhängig vom Wahrheitswert anderer Sätze verständlich sein muss. Formale Eigenschaften einer Sprachstufe Sn lassen sich nicht sinnvoll in einer Metasprache Sn+1 thematisieren, da das Verständnis des Metasatzes bereits das Verständnis der fraglichen Form voraussetzt – ein zirkuläres Verschieben des Problems ohne Erklärung.

Position des Autors: Er bestätigt Wittgensteins Ablehnung der Formalklassifikation als Konsequenz aus dem Autarkie-Prinzip des Sinns, das für den Tractatus fundamental ist.

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