„(2) Jedes Sprachhandlungsspiel verweist darüber hinaus auf eine Alternative, auf Offenheit, in dem Augenblick, wo sein Funktionieren zum Problem wird und wo gleichzeitig das Sprachhandlungsspiel als Restriktion u.d.h. als System greifbar wird: das Sprachhandlungsspiel fungiert nicht mehr wie in (1) als geschlossenes selbstreferentielles System, der Horizont, in dem jetzt Selbstregulation stattfindet, dehnt sich aus auf Alternativen, auf andere Sprachhandlungsspiele; da aber diese nicht gleichartig sind, sondern „Familienähnlichkeiten“ (PU § 67) aufweisen, erlauben sie kein universelles Sprachspiel des Konsenses – vielmehr eine dynamische Lebensform zwischen verschiedenen Sprachspielen."