„Den jeweiligen Formalisierungsstufen entsprechen „Ausdrücke“ bzw. „formale Begriffe“, sie drücken eine Möglichkeit von Sinn aus: ein Ausdruck ist das „gemeinsame charakteristische Merkmal einer Klasse von Sätzen“ (T-3.311), dargestellt durch eine Satzvariable, „deren Werte die Sätze sind, die den Ausdruck enthalten.“ (T-3.313) Der (entformalisierte) Satz hingegen ist die Zusammensetzung, die „Funktion der in ihm enthaltenen Ausdrücke.“ (T-3.318) Im Traktat wird die Formalisierung in ihrem genuin logisch-sprachanalytischen Kontext so dargestellt:
„Verwandeln wir einen Bestandteil eines Satzes in eine Variable, so gibt es eine Klasse von Sätzen, welche sämtlich Werte des so entstandenen variablen Satzes sind."