„Zu den Einwänden von Thiele: Diese zielen darauf ab, mit der Hülser-Interpretation *jede* pragmatische Interpretation des TLP abzuwehren: gegen Hülser werden Einwände erhoben, einerseits auf dem Boden des TLP, die nichts als leere Opposition gegen eine pragmatische Interpretation ausdrücken, und andererseits unter Berufung auf Stellen der Spätphilosophie Wittgensteins (eines jener seltenen Fälle, wo Thiele mit dem „Wittgenstein II" den „Wittgenstein I" verteidigt - und nicht kritisiert!), wobei diese zwar die Hülser-Interpretation widerlegen, nicht aber eine Interpretation gemäß Auffassung (2), vielmehr eine solche sogar stützen. Die Einwände der ersten Art: (1) TLP-4.026 sei „von geringem Stellenwert" „im Gesamtgefüge" des TLP - hier steht einfach These gegen These; (2) die von Hülser ins Feld geführten TLP-Sätze TLP-3.328 und TLP-5.47321 werden scheinbar dadurch entschärft, dass das darin ausgedrückte Ökonomieprinzip der „unnötigen" ist gleich „bedeutungslosen" Zeichen (vgl."