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S. 52

Obwohl also Wittgenstein mit dem direkten Selbstbezüglichkeitsverbot á la Russell einverstanden ist, geht er über dieses hinaus. In der Erkenntnis, dass die prinzipielle (radikale) Selbstbezüglichkeit immer schon dann besteht, wenn über formale Eigenschaften der Sprache gesprochen wird, fordert er ein Verbot, welches sogar die Typentheoretischen Verbote-aufgrund-direkter-Selbstbezüglichkeit verbietet, weil diese dadurch gerechtfertigt werden, dass Ausdrücke unter bestimmte Typen subsumiert werden - mit einem Wort: weil bei diesen über die formalen Eigenschaften gesprochen wird.

Zurückbezogen auf TLP-3.331: „Bedeutung" in diesem Satz meint nicht (wie man auf den ersten Blick annehmen könnte und wie auch Kenny annirmt) den Gegenstand als Bedeutung des Zeichens, der Einwand Wittgensteins gegen die Typentheorie geht auch nicht dahin, bzw. nicht nur dahin, dass syntaktische Regeln mit Hilfe semantischer Regeln aufgestellt werden, - sondern „Bedeutung" involviert das SYMBOL, den Sinn (in diesem Fall wohl den Sinn-syntaktisch), und Wittgensteins Einwand betrifft das Sprechen über das SYMBOL, über die formalen Eigenschaften des Sinnes-syntaktisch - und insofern steht auch dieser Einwand im Rahmen der These, dass Wittgenstein die Verwendung formaler Begriffe als eigentlicher in der Typentheorie als Anstoß für seine Kritik derselben nimmt. Die Verschiedenartigkeit der beiden Auffassungen in puncto „Diskriminationsbereich" nicht sinnvoller Sätze (das wer die Fragestellung zu Beginn dieses Kapitels) besteht also darin, dass Wittgenstein formale Begriffe überhaupt aus dem sinnvollen Sprachgebrauch eliminiert sehen möchte, während Russell alle Begriffe, mit denen „vicious-circle fallacies" konstruiert werden können, weil sie eine „systematic ambiguity of type" (Russell (21), S. 64) an sich haben, „typically" klassifiziert (numeriert) und sie so - mit diesen Warntäfelchen versehen - dem sinnvollen Sprachgebrauch zuführen zu können glaubt. Insgesamt: alle nach Russell typenmäßig bestimmten Begriffe sind nach Wittgenstein formale Begriffe; beide stimmen weiters darin überein, dass diese Begriffe zu „vicious-circle fallacies" tendieren, der Unterschied beginnt aber bei der Einschätzung dieser vitiösen Tendenz: Russell einerseits neutralisiert die Disposition dieser Begriffe zur Selbstbezüglichkeit, indem er ein typenrelatives Selbstbezüglichkeitsverbot (oben sagte ich: direktes) formuliert: eine Funktion muss gegenüber ihrem Argument höheren Typs sein, eine Klasse gegenüber ihrem Element, ein Satz-über-einen-Satz-1 gegenüber diesem Satz-1 usw. - eingepasst in diese formalen Typenschablonen können diese Begriffe dann sinnvoll verwendet werden.