Am Beispiel der Klassen-Antinomie: In das syntaktische Schema „(x) x ε α ↔ x ε ß" wird eingesetzt die notwendige und hinreichende Bedingung dafür, wann ein Ausdruck eine Klasse ist: (x) x ε K ↔ ¬ (x ε x)", wobei „K" die Klasse aller Klassen sei (die formale Klasse), „x" sei eine Variable, dessen Wertebereich nicht nur auf Gegenstände eingeschränkt ist, sondern auch „Klassen" und „Sätze" als Merte erlaubt - setzt man nun den Ausdruck „K" selbst in das Definitionsschema ein, dann erhält man den wahrheitspragmatischen Effekt dieser Antinomie: K ε K↔ ¬ (K ε K). Genauso werden auch - im Fall des „Lügners" - die formalpragmatischen Eigenschaften „affirmierter", „negierter Satz" durch das Äquivalenzschema definiert, bzw. - im Fall der Grelling-Antinomie - die formalsemantischen Eigenschaften „auto-" und „heterolog".
Schließlich ist das kontradiktorische Schema noch aufgrund einer dritten Tatsache nicht adäquat zum Ausdruck der Antinomien. Das sei am „Lügner" illustriert. In dieser Antinomie kommt deutlich zum Ausdruck, dass das kontradiktorische Schema das Resultat eines willkürlichen Anhalens des an sich ad infinitum weiterwirkenden wahrheitspragmatischen „Fehlimpulses" ist. Das liegt daran, dass man gewöhnlich nur zwei Auswertungen vornimmt (als wäre man schon schockiert genug), obwohl sich eine unendliche Reihe von Auswertungen konstruieren lassen. In der folgenden Skizze werden einige weitere Auswertungen gezeigt, zusätzlich zu jenen zwei, wie ich sie bereits vorgenommen habe. Es ergibt sich dabei eine unendliche „Zirkulation": diese geht aus vom äußeren Operator (Affirmation „A") welcher auf den inneren (Negation „N") wirkt: als Resultat ergibt sich „negiert". Dieses affirmierte Schein-Satzradikal wirkt wieder auf den äußeren Operator zurück, also auf das Resultat der ersten Auswertung, also Negation der Negation ist gleich Affirmation usw.