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S. 37

Festgehalten sei auch hier, dass „Rel" und sein Definiens nur typenmäßig unbestimmt sind (die Bestimmung erfolgt wie gesagt durch Berücksichtigung der Typen der übrigen Variablen), - dass aber der nach Wittgenstein formale Begriff „Rel" („Relation") genau wie eine eigentliche Relation (bspw. „Liebe") durch eine Funktion dargestellt wird und genauso wie eine eigentliche Klasse syntaktisch gehandhabt werden kann, bspw.: „(R ε Rel) ↔ }[(Ef) & R = xy[f(xy)])}" (Russell (21), S 203 (Satz 21.4)171).

Nun möchte ich Wittgensteins (bzw. im Sinne Wittgensteins) Argumente vorbringen dafür, dass die Sätze (3) und (4) unsinnig sind, und dabei noch einmal auf Wittgensteins wahrscheinliche Einschätzung der Antinomien zurückkommen. In den Kapiteln 2.3 und 2.4 bezeichnete ich es als die wesentliche Wurzel der Antinomien, dass formale Begriffe genauso gebraucht werden wie eigentliche Begriffe, dass sie bspw. genau wie eigentliche Klassen syntaktisch gebraucht werden und das ist auch der Fall in den Sätzen (3) und (4): der formale Begriff „Klasse" bzw. „Relation" fungiert als eigentliche Klasse, welcher ein Ausdruck („Mensch" bzw. „Liebe") als Element 2ugeordnet wird. Der nächste Schritt des antinomischen Dekurses besteht darin, dass (im Fall z. B. der Russell-Antinomie) dem formalen Begriff „Klasse" die formale Eigenschaft „nicht selbstbezüglich zu sein" bzw. „nicht zugleich für ' α' und für 'x' in das syntaktische Schema 'x ε α' einsetzbar zu sein" zugesprochen wird; formal: „α ε Cls ↔ ¬ (α ε α)" - der weitere Weg ist klar.

Insgesamt: einerseits also einen Ausdruck dem formalen Begriff „Klasse" als Element zuordnen -als sei dieser syntaktisch wie ein eigentlicher zu handhaben -, dann den formalen Begriff „Klasse" durch eine Funktion darstellen, welche die notwendige und hinreichende Bedingung angibt, wann ein Ausdruck eine „Klasse" „ist" - als sei „Klasse" genau wie ein eigentlicher Begriff syntaktisch zu handhaben.

Ich bin immer (hypothetisch) davon ausgegangen, dass diese Analyse der Antinomien einer Analyse, wie sie Wittgenstein gegeben hätte, wenn er sich im TLP ausdrücklich mit jenen befasst hätte, entsprechen könnte, - und dies deshalb (das soll jetzt nur versuchsweise eine Begründung sein), weil Wittgenstein gerade diese beiden Schritte allgemein (aber wie gesagt nicht im Zusammenhang mit den Antinomien) als Fälle unsinnigen Sprachgebrauchs diskriminiert, höchstens aber als Versuche gelten lässt, das zu sagen, was sich „zeigt": wenn diese Fälle unsinnigen Sprachgebrauchs also wesentliche Schritte auf dem Weg in die Antinomie sind (das hoffe ich gezeigt 2u haben), dann ist die Wittgensteinsche Lösung der Antinomien zu suchen im Zusammenhang mit der Diskriminationstendenz des Traktat und im Besonderen im Zusammenhang mit der Unterscheidung zwischen „sagen" und „zeigen"