2.42 Die Inadäquatheit des kontradiktorischen Schemas - besser: die Antinomie als circulatio ad infinitum
Das kontradiktorische Schema ist als der wahrheitspragmatische Effekt der Antinomie bezeichnet worden: und es scheint, dass nur dieser äußerlich handgreifliche Effekt bzw. die Tatsache, dass es gelingt, eine Antinomie bis hin auf diesen Punkt zu deduzieren, allgemein als wesentliches Merkmal einer Antinomie angesehen wird. M.E. ist aber die De(Re-)duktion einer Antinomie auf das kontradiktorische Schema ein künstlicher und teilweise irreführender Eingriff, der nur zustande kommt aufgrund einer Reihe von Voraussetzungen, die für die Antinomie selbst unwesentlich und sogar ungerechtfertigt sind. Eine erste Voraussetzung wird gemacht im Zusammenhang mit den semantischen und syntaktischen Antinomien: aufgrund des wohl plausiblen Prinzips, dass ein Satzradikal nur dann in ein Operationsschema eingesetzt werden kann (bzw. durch die Satzradikalvariable „...p" ersetzbar ist), wenn sein Sinn semantisch-syntaktisch gesichert erscheint, ist ersichtlich, dass das kontradiktorische Schema nicht adäquat sein kann für die formalsemantischen und -syntaktischen Antinomien, zumal in ihnen der Sinn-semantisch-syntaktisch ja gerade nicht gesichert ist. Man kann wohl probeweise - dies jedoch nur als explizite Voraussetzung - das betreffende defekte Satzradikal in das kontradiktorische Schema einsetzen, man kann aber nicht sagen, dass dies der Ausdruck der betreffenden Antinomie ist. Am Beispiel der Klassen-Antinomie: „K ε K" durch „p" ersetzen und in das Schema „p & ¬ p" einsetzen, hieße, „K ε K" als semantisch-syntaktisch-sinnvolles Satzradikal voraussetzen (und damit versperrt man sich die Option, „K ε K" ggf. als syntaktisch defektes Satzradikal abweisen zu können).
Ein anderer Grund, warum Antinomien üblicherweise zu Kontradiktionen deduziert werden, besteht darin, dass irgendwo im Deduktionsprozess das Äquivalenzschema eingeführt wird, um die Zugehörigkeit eines Sinnausdruckes zu einem formalen Begriff als notwendig und hinreichend davon abhängig zu definieren, dass derselbe Ausdruck einem 2weiten formalen Begriff angehört. Wohlgemerkt: man verwendet das syntaktische Schema „(x) x ε α ↔ x ε ß", das dazu dient, die Gleichheit von zwei eigentlichen Klassen auszudrücken bzw. die Tatsache, dass alle x nur dann zur eigentlichen Klasse α gehören, wenn sie auch zu eigentlichen Klasse ß gehören - mit dem Unterschied, dass man dieses Schema hier verwendet, um auszudrücken, dass ein Sinnausdruck zu einer formalen Klasse (aller jener Ausdrücke, die eine bestimmte formale Eigenschaft haben) nur dann gehört, wenn er zu einer anderen formalen Klasse gehört. Dadurch, dass man gutgläubig dieses Schema, welches nur für eigentliche Eigenschaften syntaktisch-sinnvoll verwendet werden kann, auch für formale Eigenschaften gebraucht, dadurch schleicht sich die Kontradiktion ein.